Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bavaria Cake

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt die Firma Bavaria Cake nicht an, es sei denn, sie hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn die Firma Bavaria Cake die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers vorbehaltlos ausführt. Im unternehmerischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für künftige Geschäftsverbindungen mit dem Käufer, ohne dass es hierzu jeweils eines ausdrücklichen Hinweises bedarf.

Die AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Vertragsschluss
Mit der Bestellung der Ware durch den Käufer kommt der Vertrag aufgrund der zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Preise der Firma Bavaria Cake zustande. Die Bestellung kann persönlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von Bavaria Cake bestätigt wurde.

3. Preise
Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig sind. Die Berechnung erfolgt in Euro, jeweils inkl. sämtlicher gesetzlicher Abgaben und der Verpackungskosten zuzüglich eventueller Liefer- und Aufbaugebühren. Etwa anfallende Zoll- und sonstige Gebühren trägt der Käufer.

4. Lieferfristen - Teillieferung
Für die Lieferung gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, keine Lieferfristen. An einseitig durch den Käufer gesetzte Fristen ist die Bavaria Cake nicht gebunden. Die Firma Bavaria Cake ist – soweit dem Käufer zumutbar – zur Teillieferung berechtigt.

5. Gefahrübergabe von Waren
Bei Übergabe der Ware an den Kunden oder den vereinbarten Transporteur gehen sämtliche Risiken und die Haftung auf den Kunden/Transporteur über. Sobald die Ware den Standort der Firma Bavaria Cake durch den Kunden oder den Transporteur verlassen hat, übernimmt Bavaria Cake keine Verantwortung für etwaige Transportschäden und leistet keinen Schadensersatz.

6. Abnahme
Der Käufer hat die Ware bei Übergabe durch das Transportunternehmen abzunehmen. Kann die Ware aus Gründen, die von der Firma Bavaria Cake nicht zu vertreten sind, durch das Transportunternehmen nicht an der angegebenen Lieferadresse übergeben werden oder verweigert der Käufer bzw. Empfänger die Abnahme, ist die Firma Bavaria Cake berechtigt, dem Käufer den vollständigen Kaufpreis zu berechnen. Die Kosten der Rücksendung und andere durch die Nichtabnahme entstehende Kosten trägt der Käufer. Dem Käufer steht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu, da die Ware schnell verderben kann.

7. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar oder per Überweisung zu bezahlen. In beiden Fällen ist eine Anzahlung von mindestens 25 % zu leisten. Bei größeren Summen ist der Restbetrag spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Liefertermin bzw. der Abholung zu begleichen. Bei kleineren Summen ist der Restbetrag oder die komplette Summe 1 Woche vor der Lieferung oder Abholung zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

8. Vertragsrücktritt
Bei Abnahmeverzug (Pkt. 6) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Rechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Holt der Kunde die Ware selbst ab, hat er sich an die vereinbarte Abholzeit zu halten, diese ist auf der Auftragsbestätigung angeführt. Diesbezügliche Änderungen werden von Bavaria Cake immer schriftlich (E-Mail, SMS) bestätigt. Bei nicht zeitgerechtem Erscheinen des Kunden kann die Ware unter Umständen nicht ausgehändigt werden, was den Kunden allerdings nicht von der Zahlung entbindet. Der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe zu begleichen, die Ware liegt je nach Haltbarkeit bis zu einer Woche zur Abholung bereit.

9. Mahn- und Inkassogebühren
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassogebühren, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.

10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Firma Bavaria Cake.

11. Transportschäden - Mängel
Die Ware ist vom Käufer bei der Übergabe durch das Transportunternehmen sorgfältig zu prüfen. Sichtbare Transportschäden sind unverzüglich vom Transportunternehmen schriftlich zu bestätigen. Offensichtliche Mängel der Ware sind der Firma Bavaria Cake unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Die Ware ist anschließend zur Prüfung an die Firma Bavaria Cake zurückzubringen. Die Überprüfung der zurückgebrachten Ware auf Mängel oder Fehler erfolgt durch die von der Firma Bavaria Cake beauftragten Prüfer.

12. Haftung
Die Firma Bavaria Cake haftet auf Schadensersatz und auf Ersatz wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die die Firma Bavaria Cake bei Vertragsschluss aufgrund von für die Firma Bavaria Cake erkennbaren Umständen als mögliche Folge hätte voraussehen müssen (vertragstypische Schäden), soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

13. Aufrechnung - Abtretung
Der Käufer kann gegen Forderungen der Firma Bavaria Cake mit Gegenforderungen nur aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Firma Bavaria Cake ist nur nach deren vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. Ein Anspruch auf eine solche Zustimmung besteht nicht.

14. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

15. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren deutsche, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

16. Datenschutz
Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Datenschutzgesetze (BDSG) von der Firma Bavaria Cake gespeichert und verarbeitet. Persönliche Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig aufbewahrt. Der Käufer hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Die Firma Bavaria Cake gibt die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung bzw. zum Inkasso die Übermittlung von Daten benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.

17. Urheber- und Leistungsschutzrechte
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18. Externe Links
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